Wenn "Ihr" Krankenhaus im Rahmen des gültigen Bebauungsplan errichtet wurde/wird (nicht über eine Ausnahme/Befreiung), ist allein die Gemeinde für die Löschwasserversorgung zuständig; da gibt´s m. E. auch nichts zu bemessen.
Das Thema ist deshalb so heikel, weil einige Kommunen versuchen, sich ihrer Verantwortung für die Bereitstellung von Löschwasser zu entziehen, indem sie diese Aufgabe über die Brandschutzsachverständigen dem Betreiber übertragen wollen.
Diese Vorgehensweise widerspricht, zumindest in NRW, auch dem FSHG (Feuerschutzhilfeleistungsgesetz), in dem die Löschwasserversorgung geregelt ist - und nicht etwa in der Landesbauordnung.
Gruß
C. Lammer