Hallo,
sind bei Rohrdurchführungen der Haustechnik (Abwasser, Wasser, Lüftungsanlage etc.) durch Kellerdecken der Gebäudeklasse 1 Anforderungen an den Brandschutz erforderlich?
Die Decke selber hat ja Anforderung F30-B.
Wie ist hier z.B. mit Lüftungskanälen umzugehen, welche aus dem Erdgeschoss durch die Kellerdecke nach unten offen sind?
Leider konnte mir bisher weder diverse Lüftungsanlagenherstellen noch Lüftungsprojektanten hierzu eine Antwort geben, außer die, daß es bei "Einfamilienhäusern" gar keine Anforderungen an den Brandschutz gibt.
Besten Dank für die Hilfe
Michael