1972 war noch Steinzeit, aber 10/1988 gab´s ja sogar schon die DIN 18095.
Da war das Thema FwT nur noch was für ewig Gestrige...
Andererseits, für´s Absurditätenkabinett:
ich habe hier eine Baugenehmigung von 1994 aus München (der vermeintlichen Hauptstadt der Brandschutzbewegung) vorliegen, in der wird noch eine 5-m-Streifen "feuerwiderstandsfähiger Verglasung" (hääähh?) auf F0-Stahlkonstruktion vor aufgehenden Gebäudeteilen beauflagt...
Dem Schwachsinn sind keine natürlichen Grenzen gesetzt.
Zurück zur Tür: in München die DGT (DrahtGlasTür) - das zu Zeiten, als RS seit Jahren DIN-mäßig geregelt war...
Im Prinzip kann man derartigen Wortmüll nur anhand der damals jeweils gültigen LBO "übersetzen".
I.d.R. will man (nicht nur in Bayern, sondern z.B. auch in Hessen) an die damaligen Sünden seitens der Bauordnungsämter am liebsten gar nicht mehr erinnert werden.
--> nachlesen, welche Feuerwiderstandsdauer damals für vergleichbare Türen gefordert war - und gut.
Stefan Blümel