Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte um Hilfestellung zum Thema Lüftungsanlagen:
( Sonderbauten: Altenheime, Schulen usw.)
nach meinem Kenntnisstand gehören Lüftungsanlagen gemäß SPrüV zu den sicherheitstechnischen Anlagen die von einem Sachverständigen geprüft, abgenommen und bescheinigt werden!
Gibt es hier ggf. Abweichungen? Wenn ja welche?
Bei einigen kommunalen Auftraggebern habe ich z.Zt. den Eindruck, dass diese Anforderung ggf.umgangen werden sollen!
Über eine Information hierzu wäre ich dankbar.
mit freundlichen Grüßen
Reinhard