Hallo Kollege, die HBO wurde mit Datum 25.11.2010 geändert beschlossen und trat am 3.12.2010 in Kraft. Die HBO besteht aus Text mit §§ 1 - 82, einer Tabelle "Anlage 1" - diese mit 13 Fußnoten und zu § 25 (1) (Decken) sagt Fußnote 1: "dies gilt n i c h t für Balkone, ausgenommen offene Gänge als notwendige Flure".
Heißt auf normaldeutsch: k e i n e Anforderungen an Balkone, über die Rettungswege führen. Außer Laubengänge, die müssen in Deckenqualität ausgeführt werden, weil dort b e i d e Rettungswege darüber geführt werden können, dann "notwendige Flure" und dafür F 30, F 60, F 90 nach Geb.Klasse.
Es war zwischen 2005 und 2010 mal anders, die mitwirkenden Ingenieure hatten Sorge, daß betonierte Balkone wegen der F Null Wärmetrennung haufenweise runterfallen. Diese Stellen trotzdem schützen, keine Bedenken gegen Holz- oder Stahlbalkone. mfg Schächer / Hessen / IngKH