Sehr geehrter Herr Schächer,
nach Ihrer Ansicht (welcher ich auch bin), ist der Brandüberschlag an den Geschossdecken baulich nicht zu lösen. Es kann hier nur von außen mittels Feuerwehr oder Sprinklern das verhindert werden (wenn man von Innen den Brand nicht löschen kann). Damit ist der Fall da, dass nur aktive Brandbekämpfung wirksam ist.
An dem Treppenrauminneneck aber wird diese Argumentation allein nur auf diese Brandwandausführung beschränkt. Es wäre aber doch genauso möglich, hier die Fassade mit den Feuerwehrmitteln zu sichern, wie man es bei Geschossdecken auch tut. Zudem ist die Brandwirkung infolge der Ecksituation günstiger.
Aus diesen Überlegungen heraus wäre doch bezüglich dem Treppenrauminneneck nach folgenden Fällen zu unterscheiden:
Treppenraum ohne vernünftigen Feuerwehrangriff
=> maximale Anforderung an Wände (Brandwand, F90-Verglasung
Treppenraum mit gutem Feuerwehrangriff
=> Ausführung nach Regelung Badenwürttemberg (nicht brennbar F0), nach meinem Sicherheitsverständnis aber nur mit zus. Überwachung der angrenzenden Räume der Fenster
Mit diesem Ansatz wäre m.E. eine vernünftige und halbwegs situationsgerechte Lösung denkbar.
MFG