Die Schleuse vor einem Sicherheitstreppenraum ist erst einmal etwas anderes als der Vorraum des Feuerwehraufzugs.
Beim Sicherheistreppenraum muss die Schleusen davor aus den von Ihnen genannten Gründen 3m lang sein. Hier habe ich ja auch zwei selbstschließende Türen, einmal zum Treppenraum und einmal zur Nutzungseinheit/Flur.
Beim Aufzugsvorraum handelt es sich erst einmal um eine Bereitstellungszone für die Feuerwehr. Hier wird im Brandfall das gesamte Material zur Brandbekämpfung abgelegt. Der Feuerwehraufzug kann aber im Brandfall und auch im Regelbetrieb zur Aufnahme einer Krankentrage verwendet werden. Hierzu ist ebenfalls eine Freifläche erforderlich. Aus diesen Gründen resultieren hier die 3m Länge und die 6m? Mindestfläche.
Haben Sie nun beides Vorraum und Schleuse in einem, dann greifen alle Gründe.
Haben Sie in Ihrem Fall nun eine Schleuse, einen Vorraum oder die Kombination? Dementsprechend müssen Kompensationen geplant werden. Am einfachsten wäre dies, wenn Sie nur einen Vorraum haben. Hier kann die Geometrie i.d.R. nochmal mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden.
Handelt es sich um Bestand oder Neubau? Wenn Neubau, dann bitte auch vernünftig planen und nicht über einen Quadratmeter Mietfläche zu Lasten der Sicherheit diskutieren.