Guten Tag ,
wir wohnen in einen neuen (1,5 Jahre alt) Haus mit 10 WEG.
Im Hausflur haben wir eine Haustür, die in den hinteren Garten führt, welcher zu dem Sondereigentum der Erdgeschoß-Whg. gehört.
Diese Tür ist rechts angeschlagen, so dass sie in Richtung Wand aufgeht.
Die linke Seite der Tür zeigt mittig zur Haustreppe nach oben.
Diese Tür ist Gemeinschaftseigentum wird aber nur von der Erdgeschoß-Whg genutzt.
Nun wünscht der Eigentümer der Erdgeschoß-Whg. die Tür links anzuschlagen, damit er mit Kinderwagen und ähnlichen Gepäck oder Gäste bequemer zu seinem Garten kommen.
Wenn die Tür allerdings linksseitig geöffnet ist, steht sie direkt (im rechten Winkel) zur Treppe im Weg und behindert das Hinauf- und Hinabgehen und insbesondere glaube ich, das im Falle eines Stolpern oder fallen die Unfallgefahr zusätzlich sehr hoch ist.
Gibt es von seitens Unfallschutz/Berufsgenossenschaft o.ä. Vorschriften, welches ein Türanschlag zur Treppe behandelt?
Für einen Hinweis oder Rat würde ich mich sehr freuen