Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bearbeite ein Gebäude mit einem Vordach (13 x 5 m). Das Vordach wird durch einen anderen Nutzer als die Nutzungseinheiten im Gebäude genutzt. Es stehen unter dem Vordach einige Kutschen herum. Die landwirtschaftliche Nutzung wird explizit ausgeschlossen. Da das Vordach ein Gebäude ist, sind die Anforderungen hinsichtlich der Trennwände bzw. des Feuerwiderstandes des Daches gegen einen Brand von unten zu beachten.
Die Fassade erhält unterhalb der Vordachebene zwei Türöffnung zu einer Treppenanlage, die als zweiter FRWeg genutzt werden soll. Die Türöffnungen sind grundsätzlich mit einer T30 abzuschließen.
Der Bauherr möchte aufgrund der erforderlichen Belichtung (Glasflächen in Türen) gern auf RS-Türen abweichen.
Halten Sie die Begründung und Maßnahmen für ausreichend:
Die Lagerfläche wird seitlich durch Bretterschalung mit ca. 2cm breiter Fuge bis UK Dach abgetrennt (sehr luftig). Über den Türen werden unverschließbaren Öffnungen (1m?) angeordnet.
Die Türöffnungen werden mit Ihrer Unterkante ca. 3,5m über der Lagerfläche des Vordaches im OG angelegt. Die Brandlasten sind mäßig und nur bodennah angeordnet (keine Regale) - geringe Strahlungswärme.
Der Treppenpodest wird unterseitig nichtbrennbar, dicht (Blech) geschlossen. Ein großer Teil der Wärme kann damit abziehen und streicht nicht an den Türen entlang. Eine nur geringe Wärmebeanspruchung tritt auf. Die RS-Ausführung (geprüft bei 200°C) ist ausreichend?
Würden Sie noch etwas ergänzen.
Gruß Arnulf