Hallo Herr Koeppen,
da ein "elektrischer Betriebsraum" alles mögliche sein kann, vom kleinen Sicherungskasten über die SV-Verteilung bis zum Aufzugsmaschinenraum, kann man m. E. die Frage nicht pauschal beantworten, sondern muss (mal wieder ;-) ) den Einzelfall betrachten.
Dabei sollte man auch in beide Richtungen denken:
Muss ich die Umegebung vor dem elektrische Betriebsraum schützen?
Muss ich den elektrischen Betriebsraum vor der Umegebung schützen?
Oder trifft auch beides zu?
Und bevor man allzu blauäugig die Sache angeht: neben dem Baurecht gibt es auch noch zahlreiche andere Vorschriften und Regeln. Da findet sich - nicht nur - in der VDE so manche Überraschung.
Hier ein aktueller Fall:
So fordert zum Beispiel die DIN VDE 0100 710 im Abschnitt 710.512.16.2 für medizinisch genutzte Bereiche der Gruppe 2, dass die notwendigen (Trenn-)Transformatoren und deren Leitungsanlagen im gleichen Geschoss und Brandabschnitt oder in unmittelbar darüber oder darunter liegenden Räumen desselben Brandabschnitts oder in eigenen (!) Brandabschnitten liegen müssen.
Oder möchte ich durch einen Mülleimerbrand in der Teeküche gleich den angrenzenden IT-Etagenverteiler verlieren?
Gruß
C. Lammer