wir haben die Forderungs Staffel F 30 - F 60 - F 90 für die Gebäudeklasse 1,2,3 - 4 - 5 in den bauordnungen (MBO, HBO, BayBO usw.).
Wir hatten zu den Zeiten als die 4102 Teil 4 katalogisiert wurde "nur" F 30 und F 60. Zulassungen sind teuer, den Steinen ist es in der Regel "wurscht", ob sie F 60 oder F 90 erreichen sollen. Der wesebntliche Unterschied ist, daß eine F 90 A + M Wand von F 90 Bauteilen gehalten werden muß (Decken, aussteifenden Wänden usw) während eine F 60 A + M Wand von einem F 60 Bau gehalten werden kann. Wenn ich daher eine Holzbalkendecke mit Kapsel-kriterium K 60 baue, darf ich eine F 60 Wand / Treppenraumwand F 60 A + M damit aussteifen und halten, wäre die Forderung der Treppenraumwand F 90 A + M wäre das nicht möglich.
Im Bereich der "Zulassungsziegel" erreichen etliche F 90 nur knapp oder gerade nicht, F 90 A + M oft nicht, F 60 aber vielleicht noch, da tut sich für die Zukunft ein Weg auf, auch diese "kleinen Unterschiede" nutzbar zu machen. mfg Schächer