Folgender Hinweis,
wir werden zunehmend mit Anträgen für Sekundarschulen konfrontiert, die ein neues Lernsystem zur Grundlage haben. Da sind dann offene Bereiche mit großzügigen Sichtverbindungen ohne notwendige Flure gewünscht.
Die klassischen Lernformen mit notwendigen Fluren und daran angeschlossenen Klassen werden vermutlich langfristig verschwinden, wenn sich das System bewährt.
Darauf muss sich auch der Brandschutz einstellen.
Die Pflegeheime verändern sich ja ebenfalls von der Nutzung mit notwendigen Fluren hin zu Wohngruppen.
Es hilft m.E. daher nicht, sich an den Regelungen zu notwendigen Fluren festzuklammern, sofern nicht in der LBO oder SoBauVO ausdrücklich anderes bestimmt ist; und auch hier sind ja im Einzelfall Abweichungen möglich.
Sofern allerdings ein notwendiger Flur Bestandteil der Genehmigung ist, darf darin auch keine Nutzung stattfinden.
Soll der notwendige Flur genutzt werden, ist das eine Baugenehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Darin kann man dann die Abweichung und Kompensation für den jeweiligen Einzelfall festzurren.
Im Übrigen wurde das Thema Brandlasten in notwendigen Fluren in diesem Forum schon kontrovers diskutiert...
Gruß
Matthias Bußmann