Sehr geehrter Herr Kirchmann,
die F90 Anforderung bezieht sich natürlich nur auf das tragende Bauteil. Hieraus den Schluß zu ziehen, dass der Bodenbelag nicht brennbar sein muss ist nicht nachzuvollziehen.
Es hat sicher einen Grund, dass in der Bauordnung bzw. GaVO nur Anforderungen an Wände und Decken gestellt werden, aber nicht an den Boden. Es gibt zahlreiche Großgaragen mit Asphaltbelag. Das dürfte dann ja auch nicht sein. Selbst in Treppenräumen deren Wände in Bauart von Brandwänden auszuführen sind, dürfen die Bodenbeläge aus B1-Material sein. Warum soll in einer Garage mehr verlangt werden als in einem Rettungsweg?
Gruß Günter Merkl