Hallo Herr Müller,
auch wenn mir Ihr letzter Beitrag (16.16) gut gefällt, bei Ihrem Beispiel von 15.50 Uhr:
Ihr Beispiel:
> 1) Wohngebäude, Fußboden im DG 7,1 m; Raumhöhe
> (über 1/2 des Geschosses): 1,8 m
> 2) wie vor, aber Raumhöhe: 2,3 m
> 3) wie vor, aber Raumhöhe 2,1 m
> Welche GK liegt jeweils vor (unter Berücksichtigung
> von Art. 2(3) und Art. 45 (1) BayBO)?
1) GK 4, da es nicht um 50 % des Geschosses, sondern um 50 % der Grundfläche eines möglichen Aufenthaltsraumes geht. Abseitenwand etwas reinziehen und schon sind mehr als 50 % des RAUMES höher als 2,2 m
2) GK4 (auch ohne Wände wie in 1)
3) GK4, wie in 1), nur müssen die Wände weniger weit nach innen gesetzt werden...
4) und wenn die Höhe noch geringer ist und sich kein Aufenthaltsraum h > 2,2 m darstellen ließe? Dann wär´s ein sonstiges Gebäude und damit GK5. Nicht unbedingt befriedigend, aber mit der Formulierung "sonstige Gebäude" hat jedes Kind einen Vater ähhh Namen...
Stefan Blümel