Hallo Zusammen,
folgende Situation
in einem alten Wasserturm bestehen derzeit vermutlich formell illegal 2 Wohnungen. Jede dieser Wohnungen erschließt in sich 2 Ebenen (2 Geschosse mit innerer Verbindung).
Zukünftig soll auch der Wasserspeicher (knapp unter Hochhausgrenze) als Wohnraum ausgebaut werden (auf 3 Ebenen / Geschossen mit innerer Verbindung).
Einzustufen als Gebäude mittlerer Höhe (minimal unter der Hochhausgrenze) und Denkmalschutz
Mängel am 1. Rettungsweg:
Wendeltreppe von ganz oben bis ganz unten allerdings massiv.
Die vorhandenen Fenster lassen sich nur minimal öffnen, da sie dann gegen die Treppe schlagen (weit weniger als 0,5 qm und insgesamt nur 3 Stück). Damit wird das ganz zu einem innen liegenden Treppenraum.
Derzeit keine Entrauchung oben.
Jeweils im unteren Geschoss der Nutzungseinheit eine normale dichtschließende Türe (keine T30RS ? wg. innen liegendem Treppenraum).
Am Treppenraum noch 2 Lagerräume in verschiedenen Ebenen mit normaler dichtschließender Türe (hier fehlt somit ebenfalls T30RS).
Mängel am 2. Rettungsweg:
Die anleiterbaren Fenster der bestehenden Wohnungen in jedem Geschoß erfüllen nicht die Vorgaben der BauO NRW. (Breite ca. 70 cm Höhe i.O.).
Im Wasserturm selbst sind alle Fenster noch kleiner, aber es gibt in der 2. Ebenen einen Ausgang auf eine Gitterrostkonstruktion, welche um den Speicher herum läuft und mit einer Kraftfahrdrehleiter erreicht werden kann.
Situation der Bewohner:
Wohnungen werden vermutlich schon seit 1900 illegal genutzt.
Jetzt wegen Bauvoranfrage Nutzung Wasserspeicher aufgefallen.
Natürlich kann/will man nicht investieren.
Daher suche nach ?günstigen? Lösungen.
Wer hätte denn ein paar Vorschläge.
Auch Meinungen sind gefragt.
MfG
Wolfgang Cordier