Ein Rettungsweg muss sicher direkt in das Freie führen (Treppenraum), der andere mit geringerer Sicherheit über eine Halle. Jedoch, wer im sicherem Treppenraum ist, darf nicht in einen unsicherern Teil kommen, d.h. Treppenraum nur mit Ausgang in das Freie bzw. über treppenraumartigen Flur dahin.
Habe ich das damit so richtig verstanden?
Bei den Rettungswegen störe ich mich nur etwas an folgendem Sachverhalt:
"Anstelle eines dieser Rettungswege darf ein Rettungsweg über Außentreppen ohne Treppenräume, Rettungsbalkone, Terrassen und begehbare Dächer auf das Grundstück führen, wenn dieser Rettungsweg im Brandfall nicht gefährdet ist; dieser Rettungsweg gilt als Ausgang ins Freie."
Was macht hier in dieser Aufzählung der Rettungsbalkon? Das Prinzip der Rettung in der Schule ist doch angesichts der großen Personenzahlen, dass diese sich auf 2 Wegen selbst retten können sollen. Das ist mit einem Rettungsbalkon aber nicht möglich, sondern dort muss man warten, bis man mit Feuerwehrhilfsmitteln abgeholt wird.
Vielleicht kann das einer mal erklären, ich kann es nicht.