Hallo zusammen,
habe gerade folgende Fragestellung vorliegen, die ich nicht klären kann: Ist es erlaubt auf einen Gussasphaltestrich nachträglich eine Trennwand zu stellen?
Die Situation ist wie folgt: Es handelt sich um einen Bürobereich (Großraumbüro), der komplett mit Gussasphalt ausgebaut ist. Nun soll ein Teil als Lager umgenutzt (abgemauert) werden, so dass in diesem Fall eine Trennwand errichtet werden muss. Darf diese Trennwand nun auf den Gussasphaltestrich nach Entfernung des Bodenbelags (Teppich) draufgemauert werden, oder muss der Asphalt ebenfalls in dem Bereich der neuen Trennwand entfernt werden, so dass die Trennwand dann auf dem Betonboden (in diesem Fall Betondecke) steht?
Danke!