Hallo zusammen,
folgendes Problem:
an einer Verkaufsstätte wird aufgrund Undichtigkeiten das Dach (Steildach und geringe Fläche Flachdach) saniert.
Es wird deshalb am Steildach nur die Dachhaut (Berliner Welle) rückgebaut.
Es ist angedacht ein Foliendach aufzubringen also OSB-Platte, Dämung und dann die Folie.
Ist die OSBV-Platte zulässig ? - Die VkVO fordert doch nichtbrennbare Baustoffe.
Für Hilfe wäre ich dankbar.