Autor: Schächer Sehr geehrter Herr Bauer,
"Bestandsschutz" ist das große Wort, das sich aus Artikel 14 GG "Eigentum und Erbrecht werden gewährleistet" im praktischen Vollzug ergibt. Genauso wichtig steht im Grundgesetz aber in Artikel 2: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." Und in diesem Spannungsfeld zwische Leben, körperlicher Unversehrtheit und Eigentumsgarantie bewegt sich Ihre Frage.
Zündet jemand im Treppenraum, daß die Holztreppe durchbrennt, werden viele Glasscheiben an den Wohnungsabschlußtüren springen und Rauch, später auch Feuer, in die Wohnung lassen. Und wo warten die Betroffenen auf die Feuerwehr ? Ein brennbarer Treppenraum ist schon nicht gut, weil er wie in einem Kamin das Feuer ausbreitet und alle Etagen schnell erreicht, auch ganz schnell das Dach. Dann ist nicht ein Zimmerbrand sondern ein Brand über das gesamte Gebäude die Folge. Und den macht keine Feuerwehr kurzerhand aus.
Die Menschenrettung über Leitern setzt Erkennen, Alarmieren, Anfahrt, Erkundung und d a n n erst Rettung voraus. EINE Person zu retten dauert für den ersten 5 - 6 Minuten, für jeden weiteren so um die 3 Minuten (mal schneller, oft langsamer). Neben der "Vorlaufzeit" dauert es also noch mal 10 bis 30 Minuten, bis alle Hausbewohner über Leitern aus dem haus sind. Und wo steht bis dahin das Feuer, wenn es sich im Treppenraum ausgebreitet udn durch die Wohnungseingangstür weiter verbreitet hat ?
Wenn der Treppenraum nichtbrennbar ist und die Brandlast direkt hinter der Wohnungstür nicht wesentlich ist (kein Brand von außen, kein Brand von innen an der Wohnungstür), d a n n kann man in Bestandshäusern überlegen, ob man Glasfelder lassen kann. Bei Brandlasten im Treppenraum: richtigen Abschluß wählen, z.B. eine 40 mm Vollspanplatte mit umlaufender Dichtung, kein Ausschnitt außer einem Spion, im Keller (längere Löschzeit) und im Dachboden (hohe Brandlast) und bei besonderen Räumen T 30 RS, sonst "ds, ss, vw" als dichtschließender, selbstschließender, vollwandiger Tür.
Oder wollen Sie eines Tages gefragt werden, ob sich der Brand IN DEN WOHNUNGEN nicht doch hätte verhindern lassen ? Der gezündete Treppenraum alleine ist noch nicht das Problem. Vielleicht denken Sie (ohne daß ich die Einzelheiten bisher davon kenne) mal an Berlin mit vielen Toten nach einem im Treppenraum gezündeten Kinderwagen.
B i t t e für bauliche Sicherheit einsetzen, daß die Feuerwehr eine gute, wirksame Chance hat, einzugreifen und zu retten und zu löschen.
Franz Schächer
IB Statik+baul. Brandschutz
Fachberater Statik f.d.Fw