Werte Forumsteilnehmer,
ich bräuchte Info zur Brandwandausbildung (BayBo):
(A)Brandwände sind 0,30 m über die Bedachung zu führen oder in Höhe der Dachhaut mit einer beiderseits 0,50 m auskragenden feuerbeständigen Platte aus nichtbrennbaren Baustoffen abzuschließen......(B) Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind Brandwände mindestens bis unter die Dachhaut zu führen.
Gibt es eine Regel nach der innere Brandwände bei Sonderbauten immer nach (A) auszuführen sind?
Danke für Rückmeldungen,
U. Starzyk