Hallo,
also mir ist nicht bekannt, dass diesbezüglich (also vom Brandschutz her) irgendeine Vorschrift bestimmt, wo der Zähler und der Absperrhahn angeordnet werden müssen. Die können auch in der letzten Ecke sein.
Er darf allerdings nicht in den Treppenraum, und nur unter Einschränkungen in notw. Flure, siehe MLAR:
3.4.3 Gaszähler sind in notwendigen Treppenräumen und in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie nicht zulässig. Gaszähler müssen in notwendigen Fluren
thermisch erhöht belastbar sein,
durch eine thermisch auslösende Absperreinrichtung geschützt sein oder
durch mindestens feuerbeständige Bauteile aus nichtbrennbaren Baustoffen abgetrennt sein; Öffnungen in diesen Bauteilen sind mit mindestens feuerbeständigen Abschlüssen zu verschließen; die Abschlüsse müssen mit umlaufenden Dichtungen versehen sein.
Gruß
Alexander Vonhof