Die Richtlinie für den Bau und Betrieb Fliegender Bauten gibt für Rampen eine max Steigung von 1:6 vor. Das ist m. E. für große Personenzahlen die absolute Obergrenze, die in Rettungswegen verkehrssicher möglich ist. Fliegende Bauten sind ja immer nur rel. Kurzzeitig im Einsatz, an eine VStätt währen da höhere Anforderungen zu stellen. Vereinzelt bekommen hier bereits (vor allem alkoholisierte) Besucher Probleme, insbes. wenn es bergab geht.
Einfach selber mal Schuhe mit glatter Sohle nehmen und bei Regenwetter oder Schneefall gehen und sich noch ein wenig schubsen lassen... Sie müssen sich sicher sein können, daß die Wege bei jeder Veranstaltung verkehrssicher unterhalten werden können. Und wenn mal die ersten 1000 Personen durch einen Weg durch sind, ist der Zustand ggf auch ein anderer als im Normalfall (z. B. Wiesen)
Sie können bei dieser Personenzahl vielleicht noch die Behindertenplätze (und damit den entsprechenden Rettungsweg) festlegen. Für "normale" ältere Leute dürfte eine Beschränkung auf bestimmte Bereiche eher schwer in den Griff zu bekommmen sein. Somit würde ich mich nicht darauf verlassen, daß ausschließlich topfitte Besucher den steileren Weg nutzen.
Gerade in steileren Bereichen sind m. E. Treppen und Handläufe erforderlich.