Ich würde die Türbreite aus der Breite der notwendigen Treppe ableiten, wenn es denn keine andere Forderung gibt. Wenn eine Treppe in dieser Breite reicht, dann kann die in diesem Weg liegende Türe, wenn sie dieses Maß hat, nicht falsch sein. Wenn eine Türe nun über einen anderen Weg geht, kann dann diese Forderung nicht höher sein, als die für den 1. Rettungsweg.
Das Maß eines Fensters hier zu verwenden, sehe ich als falsch an, weil hier eine völlig andere Situation gegeben ist. Dort geht es ja um die besondere Situation der Anleiterung und des Ein-Ausstiegs der Feuerwehr und selbst dann ist ja der bayrische Sonderfall noch da.