Hier nochmal die Anforderungen für Zwischendeckenbereiche aus der VDE 0833-2, die erfüllt werden müssen, damit auf eine Überwachung verzichtet werden kann:
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Die Umfassungsbauteile (Decke, Boden, Wand) müssen nichtbrennbar (Baustoffklasse A nach DIN 4102-1) sein.
Die Zwischenräume müssen mit nichtbrennbarem Material so unterteilt sein, dass Abschnitte von maximal 10 m Breite und 10 m Länge gebildet werden, bzw. die Zwischenräume oberhalb und unterhalb von Fluren, deren Breite 3 m nicht überschreitet, müssen so mit nichtbrennbarem Material unterteilt sein, dass die gebildeten Abschnitte eine Länge von 20 m nicht übersteigen.
Die Brandlast muss kleiner als 25 MJ, bezogen auf eine Fläche von 1 m × 1 m, sein.
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Wichtig auch: Die 25 MJ maximale Brandlast sind kein Durchschnittswert für die gesamte Fläche, sondern dürfen auf keinem qm überschritten werden!
jela