Hallo Fachkollegen,
ich beschäftige mich gerade mit einem Hochhaus, dass 1971 in Bayern errichtet wurde und bin auf der Suche nach einer
Hochhausrichtlinie die zum Zeitpunkt der Errichtung als Rechtsgrundlage angewandt wurde.
Aus meiner Sicht müsste dies eine Hochhausrichtlinie von
1958 für das Bundesland Bayern sein.
Kann mir hierzu jemand weiterhelfen, wo ich diese beziehen kann?
Danke.
Mfg
T. Wolf