Hallo Reinhard,
dazu gab es kürzlich hier eine kontroverse Diskussion, mit der leichten Tendenz, daß F30-B-Bauteile nicht an "F0"-A-Bauteile angeschlossen werden dürfen, sondern wenn schon F30, dann alles F30 (oder alles nichtbrennbar).
Ich hätte als Prüfer kein Problem mit F30-B-BSH-Bindern
- mit Koppelpfette Stahl F0
- mit Auflagerung auf Stahlstützen, dann aber FORMSCHLÜSSIG, also z.B. auf Konsolen, auf den Stützenkopf direkt oder so ähnlich...
Ein Problem würde ich nach der genannten Diskussion z.B. sehen, wenn die Binder nur per Schrauben (=F0) befestigt sind, oder solche Schraubverbindungen über die Spannweite beinhalten...
das ist also nirgends genauer ausgeführt und sollte mit der Prüfinstanz abgestimmt werden, wenn man F30-B und nichtbrennbar mischt...
mfG
Michael Koeppen