Abgesehen von der Frage: ?Was ist ein tragendes Bauteil im Sinne der Brandsicherheit?? ? (ein tragendes Bauteil ist ein Bauteil, welches mindestens ein Bauteil trägt, welches der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugt oder Anforderung an die Feuerwiderstandsfähigkeit hat)
Tragende und aussteifende Wände und Stützen müssen ? in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 feuerbeständig,?sein ? gilt ... für Geschosse im Dachraum nur, wenn darüber noch Aufenthaltsräume möglich sind. (§ 27 (3) MBO)
Trennwände nach Absatz 2 Nrn. 1 und 3 müssen die Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden und aussteifenden Bauteile des Geschosses haben (wenn darüber keine Aufenthaltsräume möglich sind ? ohne Anforderungen), jedoch mindestens feuerhemmend sein. (§ 29 (3) MBO)
Allen die es noch vorher lesen,
Schöne Pfingsten