Hier stellt sich die Frage was für eine Art Teeküche hier vorliegt.
Wird nur Tee und Kaffee zubereitet, brauche ich keinen Feuerlöscher extra.
Können Speisen mit einem Herd oder Backofen bereitet werden, sollte zumindest ein Feuerlöscher im notwendigen Flur im Bereich des Zugangs vorhanden sind.
An sonsten ist die BGR 133 zu beachten.