Guten Tag!
Wir haben folgende Situation: Ein zweigeschossiger Bürogebäude (Bestandsbau) in Baden-Württemberg mit Gebäudeklasse 3 hat eine Treppe, welche ohne extrem großen Aufwand nicht als notwendige Treppe ausgeführt werden kann. Es wurden Büros mit Glaswänden zum Treppenraum angeordnet.
Der 1. Rettungsweg von den Büroräumen ist ≤ 35m über die Treppe bis zum Ausgang ins Freie.
DIE FRAGE: Ist man hier trotzdem gezwungen, einen notwendigen Treppenraum zu schaffen, auch wenn der Rettungsweg nicht länger als 35m bis ins Freie ist?
Hintergrund:
Das Gebäude hat erhebliche brandschutztechnische Mängel. Es ist 67m lang ohne Brandwand. Die Baugenehmigung (von 1972) wurde beim Bau nicht eingehalten. Treppen teils aus Holz. Nutzungseinheiten ≥ 400qm.
Ein notwendiger Treppenraum ist nicht zu schaffen, eher müsste eine Außentreppe für den 1. Rettungsweg verwendet werden.
nochmals ...
DIE FRAGE: Ist man hier trotzdem gezwungen, einen notwendigen Treppenraum zu schaffen, auch wenn der Rettungsweg nicht länger als 35m bis ins Freie ist?
Für Antworten bin ich sehr dankbar!