Hallo Kollegen,
bei einer >landwirtschaftlichen< Maschinenhalle gilt >nicht< die "40 m -Regelung" sondern:
Art. 31 Abs.3 Nr. 4 BayBO:
Innere Brandwände sind zu errichten:
4. zur Unterteilung land- und forstwirtschaftlicher oder gärtnerischer Betriebsgebäude in Brandabschnitte von höchstens 10.000 m? umbauten Raums.
Grüße Lutz Battran