Man muss hier die Belastungssituationen getrennt betrachten:
Fall 1 ist der normale Zustand aus Belastungen für Ausbau, Schnee, Wind usw. Hier sind die Durchbiegungen und normalen Sicherheiten einzuhalten und nachzuweisen. Hierfür ist die Stahlunterspannung normal ansetzbar.
Fall2 ist der Brandfall. Hier habe ich mit dem Prüfer geklärt, dass wir nur die hälfte der max. möglichen Schneelast ansetzen und auch annehmen, dass die Innenverkleidungen wie Trennvorhänge abgebrannt sind, d.h. nicht als Last wirken (jedoch z.B. Schallschutzdeckenplatten, da diese nicht so schnell abbrennen). Dann wurde der Holzbalkenquerschnitt für diesen Fall für die Lasten berechnet und über Abbrandformel der im Brandfall statische Querschnitt bemessen. Da im Brandfall die Verformung keine Rolle spielt, ist der Holzträger für diesen Fall meist ausreichend tragfähig.
Besondere Probleme gab es für die Aussteifung. Der Prüfer kam zwar damit zurecht, dass die flächige Deckenscheiben (Kertoholzplatten mit aufgeleimten Holzrippen) statisch auch im Brandfall halten, jedoch dann ohne Aussteifungswirkung. Es ist dann auf der Dachfläche noch etliches an Windrispen aufgenagelt worden, um das zu klären.
Im Detail war noch wichtig, dass die Auflager für die Verformung des Trägers ausreichend ausgebildet sind. Wir haben das über eine Gelenkkonstruktion gelöst, welche mittels einem Hüllrohr mit Brandschutzbeschichtung geschützt war.
Es war im planerischen Aufwand schwierig und aufwendig, von den Kosten her war das bis auf den etwas stärkeren Holzbinder aber nicht wesentlich mehr.
Jedoch habe ich mir damals schon ein eigenes Excel-Programm geschrieben, um die Stabdübelnachweise überhaupt vernünftig machen zu können. Mit der neuen Norm ist das noch um einiges schwieriger und anstrengender.
Meine besondere Erfahrung war damals, dass ich ursprünglich davon ausging, die Unterspannung mit Brandschutzanstrich zu beschichten. Nach dem Text der Zulassung schien das völlig OK zu sein. Nur der Prüfer hatte irgendwo von Meyer-Ottens das anders gehört und die Recherche ergab, dass tatsächlich keine Zugstäbe über 2m zulässig sind. Warum das nicht in der Zulassung klar so stand und nur igendwelche Fachleute das wissen, habe ich nicht verstanden. Ich vermute daher, dass es etliches an Stahlspanngliedern gibt mit Brandschutzbeschichtung im Vertrauen auf diese Zulassung, die so gar nicht zugelassen sind.