Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
In der FeuV §6 (2)steht, dass Heizräume entweder einen Ausgang direkt ins Freie oder in einen notwendigen Flur haben müssen.
Bei einem Mehrfamilienhaus wird nun der Heizraum neben dem Treppenhaus
geplant, so dass der Ausgang des Heizraums direkt vom Keller ins offene Treppenhaus führt.
Als Anlagentechnuik ist eine Pelletsheizung > 50kW geplant.
Ist eine Zugänglichkeit des Heizraums direkt vom Treppenhaus über eine feuerhemmende, selbstschließende Tür möglich?
Kann man mit einem Treppenhaus auch die Anforderung an notwendige Flure erfüllen?
Oder Ist die Formulierung der FeuV als zusätzliche Sicherheit für Treppenräume zu verstehen, dass Heizräume quasi erst hinter einem "Puffer" notwendiger Flur vom Gesetzgeber zugelassen werden, so dass man sich dies höchstens durch eine Abweichung genehmigen lassen kann?