In verschiedenen Prüfberichten zum Nachweis der Entflammbarkeit von Baustoffen ist die Aussage zu finden: ".... unverklebt ist das Material schwer entflammbar, wenn es in einem Abstand >= 40 mm zu flächigen Baustoffen angeordnet wird ...".
Ein Beispiel dafür: Resopal, Prüfzeugnis P-BWU03-I-16.5.82
Mein Frage dazu: Warum wird ein solcher Abstand von >=40 mm angegeben? Welchen physikalischen Hintergrund gibt es dafür, hat das etwas mit einer Schachtwirkung zu tun? Kann eigentlich nicht sein, dann bei 45 mm ist die Schachtwirkung kaum anders. Welche Unterschiede gibt es, wenn der "flächige Baustoff" nicht brennbar ist?
Freudliche Grüße, Holger Nolte