Hallo zusammen,
ein häufiges thema sind die energetischen modernisierungen von bestandgebäuden.
unter anderem wird dann je nach baujahr und anforderungen durch die enev die gebäudehülle wärmegedämmt und je nach sonstigen bedürfnissen und veränderungen wird eine baueingabe erforderlich.
mit der massnahme dämmt man oft die oberste geschossdecke, d.h. den fussboden im offen dachraum, und legt über die dämmung z.b. einen estrich.
zuvor müssen die mieter oder eigentümer die alten speichertabteile, die meist mit dachlattenverschlägen abgegrenzt sind ausräumen.
natürlich werden diese flächen wieder benötigt und es sollen neue abteile geschaffen werden.
die verordnung über die verhütung von bränden verbietet das lagern von festen brennstoffen im §12 sowie das lagern von leicht entzündbaren, festen stoffen im § 13.
dazu sind natürlich die lagerungen sonstiger selbstentzündlicher stoffe über den § 17 ausgeschlossen.
jetzt hat die eigentümerin dafür sorge zu tragen, dass die nutzer (mieter) diese v.g. stoffe nicht lagern und ich denke, dass das über ein entsprechendes und schriftliches verbot mitgeteilt werden kann.
wie verhält es sich aber mit dem Teil 5 ?Dachräume, Luken, Kamine, Rettungswege? dieser verordnung, welcher im § 21 ?Offene Dachräume, Luken, Kamine? weiteres regelt.
Hier steht dann u.a. ?... In offenen Dachräumen dürfen Gegenstände nur so gelagert werden, daß noch ausreichende Bewegungsfreiheit besteht, insbesondere ein ungehinderter Zugang zu den Kaminen und zum Dachraum am Dachfuß möglich ist. ... ?
wenn aber die abteile, in form von einfachen, offenen dachlattenkonstruktionen wieder hergestellt werden, ist der zugang zum dachfuss nicht mehr ungehindert möglich.
was soll man nun der eigentümerin raten, wenn die mieter über uralte mietverträge die speicherabteile zugesprochen bekamen, eine gewohnte nutzung bestand und über eine baugenehmigung von 1928 der speicher behördlich genehmigt war ... wäre es ein rechtsverstoß, wenn man die abtrennungen, mit offenen holzlatten (wie z.b. bei kellerabteilen) wieder zuläßt oder muss man hier eine abweichung mit einer kompensation vorschlagen.
ich bin mir hier sehr unsicher.
vielleicht kennt jemand aus diesem forenkreis diese thematik und kann mir einen hilfreichen hinweis oder gar eine antwort bieten.
ich würde mich freuen, wenn das thema diskutiert wird,
viele grüße,
Ruppi