Hallo Forum,
wieder einmal eine Grundsatzfrage für Nds.
Ein bestehendes 30 Jahre altes Hallengebäude (4.000 m?) soll umgenutzt werden. Die Genehmigungsbehörde hat uns darauf hingewiesen, das sie vermutet, das die Brandlast der neuen Nutzung zu Schwierigkeiten führen wird.
Eine erste Durchsicht der Unterlagen hat ergeben, das eine Beurteilung gem. IndBauRL 6 (ohne Brandlastermittlung) uns nicht weiter bringt.
Jetzt stellt sich bei uns im Büro die Frage welches der sinnige Weg ist:
1.) Umnutzungsantrag und Brandschutzkonzept gem. IndBauRL 7, mit Verwendung des Rechenverfahrens nach DIN 18230-1
oder
2.) Antrag auf Nutzungsänderung mit ergänzendem Nachweis der Standsicherheit im Brandfall gem. DIN 18230-1.
Der Umweg über die IndBauRL scheint keine Vorteile zu bringen da die Flucht- und Rettungswegesituation auch der Bauordnung entspricht.
Hingegen ist die IndBauRL in Nds. eingeführt und die DIN 18230-1 nicht. (Wieso, verstehe wer will, denn über die IndBauRL ist sie dann ja doch wieder dabei...)
Also:
Direkt DIN 18230-1 oder den Umweg über die IndBauRL nehemen und dann durchs Hintertürchen mit der DIN 18230-1 kommen?
Wer hatte dieses Problem schon und kann einen Tipp geben?
Ich freu mich auf eure Antworten!
Gruß aus Bremen
Piet_HB