Hallo JeSchoppi,
ich hatte verschiedene Vorgänge mal auf meinem Schreibtisch.
Gedanken zu brandschutztechnischen Anforderungen gab es nicht.
Wir sind davon ausgegangen, dass diese Laser keine Energie freisetzen, welche irgendetwas entzünden könnte. Ich glaube nicht, dass sie sonst eine Zulassung für solche Zwecke erhalten hätten.
Ansonsten sollte ein Abstand von den Geräten selbst (Erhitzung des Gerätes) zu brennbaren Stoffen eingehalten werden (wie bei Leuchtmitteln die Wärme abstrahlen).
Wegen des Disco-Nebels muss geprüft werden ob eine BMA vorhanden ist.
Ggf. muss diese (war in den meisten Fällen bei uns so) in den betroffenen Gruppen abgeschaltet werden.
Abstimmung mit Bauaufsicht erforderlich.
Es wurde ein Brandsicherheitswachdienst zur Auflage gemacht der mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt werden musste.
MfG
Cordier