Hallo C. Börsing,
fordern darf die Bauaufsicht nach §54 BauO NRW erstmal alles, was sie für notwendig hält; die Frage ist, wie die erforderliche Begründung aussieht. Fegt es nur um die Frage nach 400m? und liegen keine anderen Abweichungen vor, sieht die BauO NRW das auch ohne notwendige Flure als zulässig an, selbst wenn ich ein Labyrinth baue (leider).
Wesentlich ist also, wie die Begründung des Bauamts aussieht. Erst mit Kenntnis dieser begründung lässt sich beurteilen, ob die Position des Bauamts rechtlich haltbar ist.
Im Normalfall sind dann irgendwelche anderen Dinge im Busch...
Gruß
Matthias Bußmann