Diese Diskussion habe ich mit Bauaufsichtsämtern schon häufiger geführt. Es wird bei den Ämtern sehr unterschiedlich beatrachtet von überhaupt kein Problem bis hin zu kommt gar nicht in Frage. Häufigstes pauschales Argument:
In Treppenräumen dürfen in Fluchtwegen keine Behinderungen eingebaut werden.
Will ich von einem Flur/ einer Nutzungseinheit in einen Treppenraum, so muss ich ebenfalls eine Türe öffnen.
Eine Behinderung, die zu problematischen Stauungen innerhalb des Treppenraumes führen, sehe ich auch nicht wenn, wie sie schon sagten, die Türen/Tore jederzeit leicht und schnell zu öffnen sind.
Eine enstprechende Regelung in einem Evakuierungskonzept die dies organisatorisch sicherstelle setzte ich mal voraus. Andernfalls könnte es aber auch ohnehin Probleme mit Demenzkranken, unabhängig von Türen oder Toren geben, da diese schnell selbst zu einem Hindernis werden können.
Folgende Dinge sollten allerdings beachtet werden:
- Die Durchlüftung des Treppenraumes darf nicht behindert werden
- Hinter der Türe muss ein ausreichend großer Tritt auf gleicher Höhe wie vor der Türe sein (sonst große Stolpergefahr)
- Das Öffnen der Türe muss leicht, schnell und ohne Hilfsmittel möglich sein
- ein Hinweis wie die Türe zu öffnen ist (sofern das nicht selbsterklärend ist) muss vorhanden sein, damit z. B. Besucher diese ohne fremde Hilfe nutzen können.
Gute Erfahrungen habe ich mit einfachen, ca. 1 m hohen, Toren gemacht, wie man sie zur Kindersicherung kennt. Diese lassen sich leicht montieren, ebenso leicht und schnell öffnen. Auch für Demenzkranke ist diese bereits optische Behinderung oftmals schon ein ausreichendes Hindernis. Für Rollstuhlfahrer, die sonst ggf. unbeabsichtigt beim rückwärtsfahren auf die Treppe geraten könnten, ganz bestimmt.
MfG
Wolfgang Cordier