im praktischen Brandfall haften Putze meist nicht ausreichend. DIN 4102/4 hat sich auf eine Reihe qualifizierter, stark haftender Putze "eingeschossen", die angeblich alle haften sollten. Bei allen mir bekannten Brandstellen ist der Putz "geflogen".
Wenn ich einen Sanierungsfall habe und den Putz für Brandschutz brauche (Erhöhung der Überdeckung usw.) lasse ich Streckmetall fest andübeln oder anschrauben, daß das nicht runterfallen kann. Das kann man mit Zementputz ordentlich bewerfen und draufputzen, daß ein verbundener Putz vielleicht vom Untergrund abgeht aber nicht herunterfallen kann, also seine Schutzwirkung behält.
Wenn ich auf bewehrten Bauteilen Putze kann ich keine Betonstahl aggresiven Putze nehmen (kein Kalk, kein Gips), da bleibt mir nur ein gut angemischter, möglichst fest aufgeworfener oder aufgespritzter Zementputz. Und wenn davon 25 mm im Streckmetall verbunden haften, kann ich erwarten, daß die Lösung auch hält.
Habe ich unkritische Oberflächen aus Mauerwerk oder Gipsplatten und vielleicht Holzpfosten usw. hilft mir Streckmetall, gut aufgenagelt, auch mit Gipsputz. Da dieser mehr Wasser bindet und im Brandffall freisetzt, kann das auch eine bessere Lösung sein als Zementputz. mfg Schächer