Hallo
Bei einem Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 in Hessen, führt der erste und zweite Flucht- und Rettungsweg über einen Laubengang, der in zwei Richtungen an Treppenräume angeschlossen ist.
Die Treppenraumtüren würde ich zunächst wie Türen zu notwendigen Fluren, als RS-Türen sehen.
Der Bauherr hätte gerne Türen ohne Anforderungen und begründet das damit, dass die Türen ja das Freie vom Treppenraum abtrennen und der Laubengang nicht verrauchen würde.
Ich kann mich der Argumentation natürlich nicht ganz verschliessen, sehe aber auch die Gefahr eines Brandüberschlages aus den, zur Treppenraumtür 90° übereck liegenden Küchenfenstern.
Wie sehen Sie das, ist eine Abweichung ggf. gerechtfertigt ?
J.Peters