Sehr geehrte Ulrike,
ich sehe das auch wie Brandsicherh und Koeppen. Ab 100m? zwei Ausgänge aus dem Raum. Dies trifft nur auf den Sonderbau zu. Würde ich aber als Empfehlung aufnehmen.
Nach BauO sind jedoch 2 FRWege für die Nutzungseinheit erforderlich.
Diese dürfen nach §13(3) HBO jedoch innerhalb eines Geschosses aus der Nutzungseinheit/dem Raum über einen notwendigen Flur mit beidseitigem Anschluss an Treppenräume geführt werden.
Entfallen die bis auf 30m Länge zulässige verrauchte Rauchstrecke sowie die Treppenräume, man tritt stattdessen unmittelbar aus der Nutzungseinheit/dem Raum ins Freie und der Ausgang ins Freie liegt nicht neben Fenstern zu anderen Räumen, durch die er im Brandfall gefährdet wäre, dann hat man der BauO-lichen Forderung sinngemäß und vom Sicherheitsniveau entsprochen (Abweichung).
Eine Gefährdung des Ausganges sehe ich aber auch, wenn neben dem Ausgang z.B. eine Garderobe oder die Tür zur Küche liegt, insbes. bei einem Raum > 100m?, so dass die Abweichung kaum Zustimmung finden dürfte.
Ein Vergleich mit dem Sicherheitstreppenraum führt sicher zu gleichem Ergebnis, bei dem keine Anforderungen zur Lage dessen Ausganges ins Freie bestehen.
Damit kann man sicher den 2.FRWeg schon als Fachplaner nach §13 (3) S.1 1. Hälfte HBO fordern oder bei der Bauaufsicht nach §13 (3) S.1 2. Hälfte HBO als bereits integriert verabweichen.
Gruß Arnulf
(ThürBO)