Hallo Herr Bußmann,
die Aussage zu den Schnellauftoren sind vollkommen richtig. Die Tore brauchen auf jeden Fall einen Verwendbarkeitsnachweis, weil sie sicherheitsrelvant sind. Sie sind aber nicht in den Bauregellisten (und schon gar nicht in der Liste C) aufgeführt. Es gibt für sie auch aufgrund fehlender Prüfkriterien keine Zulassungen, so dass für diese im Zuge von Rettungswegen (anders als im "normalen" Gebrauch) immer eine ZiE erforderlich ist.
Die Hersteller wissen das auch, gehen damit aber verständlicherweise nicht hausieren. Wenn man sich die von den Herstellern mitgelieferten "Zertifikate" wortgenau durchliest, kann man das aber auch so feststellen (wenn man das Lesen von Gesetzen gewohnt ist - also nicht als Handwerker und manchmal auch nicht als Entwurfsverfasser).
Allerdings haben alle Hersteller bereits Stellungnahmen in ihren Schubladen liegen, damit eine ZiE problemlos erteilt werden kann - falls mal jemandem auffällt, dass ein nicht zugelassenes Bauprodukt verwendet wurde. Dann wird das Produkt aber natürlich plötzlich "ein wenig teurer". Gut für den Bauherren, wenn er das Ding dann nicht selbst eingebaut hat...
So ähnlich ist das auch mit den Vorhängen. Es gibt ja seit etwa einem Jahr die ersten Zulassungen für Vorhänge. Allerdings gelten die Zulassungen nur für reine E-Vorhänge (bzw. nach deutscher Nomenklatur G-Vorhänge, um es mal verkürzt darzustellen; tatsächlich tauchen diese oder ein anderer, ähnlicher Begriff in den Zulassungen nicht auf). Soll dagegen ein EW- oder ein EI- (F-) Vorhang Verwendung finden, was im Gebäudeinneren die Regel sein dürfte, ist auf jeden Fall nach wie vor eine ZiE erforderlich.
Beides bemängelt führt auf der Baustelle erst zu Unglauben, dann zu Trotz, dann zu Überforderung und dann zu viel, viel Ärger. Nicht nur wegen des Geldes. Denn die fehlende Zulassung fällt naturgemäß erst bei der Endabnahme auf, wenn alles fertig ist und der Betrieb drei Tage später starten soll. Und ´ne ZiE gibt´s schließlich nicht von jetzt auf gleich.
Schöne Grüße
Alexander Vonhof