Rauchwarnmelder senken die Todesrate in den Ländern, die sie als Pflicht eingeführt haben, auf 1/3 also um 2/3. Das ist im Feuer Trutz März 2012 ausführlich beschrieben und mit den Detaillisten aus 3 Bundesländern mit Rwm Pflicht hinterlegt. Gratulation für den guten Schritt in Bayern !
Es wäre gut, auch gleich eine Aufgabenverteilung ins Gesetz zu schreiben. In Hessen haben die Wohnungsbaugesellschaften "erst mal nix gemacht", weil die Pflicht zur Nachrüstung nicht detailiiert war. Jetzt steht drin:
Satz 1 : In Wohnungen müssen in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege führen, Rauchwarnmelder angebracht sein.
2 Sie sind so anzubringen und zu unterhalten, daß sie Rauch detektieren. Im Bestand sind sie bis 2014 nachzurüsten.
3 Der Eigentümer (Bauherr, Vermieter) muß ausrüsten,
4 der Besitzer (Mieter, Nutzer) muß prüfen und unterhalten.
Vorteil der regelung: der Einbau ist der Wohnbaugesellschaft auferlegt, die ständige Kontrolle macht der Mieter selbst, die Wohnung muß nicht wieder betreten werden. mfg Schächer ( IngKH, FG BS)