Gem. Schulbaurichtlinie (Hessen)muss für die Sicherheitsbeleuchtung,
eine Sicherheitsstromverorgungsanlage vorhanden sein.
Sind durch die Formulierung (Anlage) Sicherheitsleuchten mit Einzelbatterie ausgeschlossen oder kann ich diese, ohne Abweichung, verwenden.
Gruß,
Jens Peters