Für ein bestehendes etwa 100 Jahre altes Mühlengebäude in Bayern ist aufgrund von Änderungen der Produktionsanlagen und hierdurch verursachte Änderungen des Tragwerkes eine Eingabe erforderlich, woraus sich eine Beurteilung des Brandschutzes nach heutigem Stand ergibt.
Eckdaten zum Bestandsgebäude:
- Höhe OKFFB des höchstgelegenen Geschosses 18,5m (Gkl. 5); Sonderbau Ex-Gefahr
- BGF ca. 900m? (5 Geschosse + KG)
- Außenwände Bruchsteinmauerwerk; Stahlstützen und Stahlträger als Tragsystem für Holzbohlen als Decken (Genehmigungsunterlagen mit entsprechender Konstruktion vorhanden)
- Verbindung aller Geschosse durch Öffnungen (Silos, Leitungsanlagen und Lüftung)
- keine sonstigen brandschutztechnischen Unterteilungen
- ein notwendiger Treppenraum, welcher gemäß den aktuellen Anforderungen ertüchtigt werden kann ist vorhanden
- Aufenthaltsbereiche sind im Wesentlichen im KG, EG und 1.OG, die darüberliegenden Geschosse werden selten langfristig, jedoch häufig kurzzeitig für Dokumentationen und Einstellarbeiten betreten
Vorgesehene Maßnahmen:
- über bereits bestehende Öffnungen in den Geschossdecken und zusätzlich zu schaffende Öffnungen 2% der Grundfläche in allen Geschossen, sowie NRA-Flächen im Dach soll eine gewisse thermische Entlastung des Tragwerkes erfolgen und eine Rauchableitung ermöglicht werden. (Die Zuluft für die Entrauchung soll über von außen öffenbare Tore, sowie einzelne gekennzeichnete von der Feuerwehr zu zerstörende Fenster erfolgen)
- 2. baulicher Rettungsweg über zusätzlichen, vom Gebäude unabhängigen Treppenraum über welchen alle Geschosse angeschlossen werden.
- hinterleuchtete Rettungswegkennzeichnung, Sicherheitsbeleuchtung für Aufenthaltsbereiche
- organisatorische Brandschutzmaßnahmen...
Grundlage für diese Abweichungen (Tragwerk, Decken) ist eine Brandfrüherkennung, weshalb meinerseits dem Bauherrn eine automatische Brandmeldeanlage mit Alarmierung und Aufschaltung als zwingend erforderlich beschrieben wurde.
Der Bauherr ist mit allen beschriebenen Maßnahmen (es sind noch weitere nicht beschriebene bauliche Maßnahmen erforderlich) einverstanden und hält diese auch für sinnvoll.
Nur die Brandmeldeanlage soll seitens des Bauherrn vermieden werden (Fehlalarme, sehr hohe Anschaffungskosten), weshalb ich dies als Brandschutznachweisersteller vor den Gesellschaftern des Unternehmens vertreten muss.
Ist eine automatische BMA Ihrer Meinung nach zwingend erforderlich oder ist unter Umständen (Bsp.: Wahrnehmung von Rauch über Deckenöffnungen, nur Handauslösung der BMA) ausreichend?
Auf welche Detektionskenngröße würden Sie das System auslegen Wärme/Rauch?
Über weitere Erfahrungen zu alten Mühlengebäude bin ich Ihnen dankbar!
P.S.: Respekt wenn Sie bis hierher gelesen haben
Gruß
Sven Schäfer