... woraus ist zu ersehen das es sich bei einer Lagerhalle im landwirtschatlichen Bereich um KEIN Gebäude handelt, das nach IndBauRL bewertet werden kann?
Ich als Städter würde grundsätzlich die Lagerung von Getreide genauso sehen wie die Lagerung von anderem Schüttgut. Wenn das Getreide in der Mühle oder bei einem Großbäcker gelagert wird wird ja auch die IndBauRL herangezogen.
Anforderungen wegen der Explosionsgefahr würde ich auf die IndBauRL aufsatteln.
Gruß aus Bremen
Piet