Sehr geehrte Damen und Herren,
habe ein Frage zu einem Dachausbau:
- hohes Dach mit Einheit1 im DG1 und Einheit2 im DG2
- Einheit1 im DG1 bereits mit Dachschräge
- Einheit2 im DG2 (sozusagen Dachspitz)
- Gebäude mittlerer Höhe
- Einheiten mit Aufenthaltsräumen
Laut BayBo Art. 48 (3) sollte dann DG1 -> F90 haben, DG2 -> F30.
Habt Ihr was gehört, dass man hier das DG1 in F60 ausführen darf?
Ist die F60 Einstufung schon durch?
Gruß
R. Nuetzl