Sehr geehrte Damen und Herren,
Piet_HB:
Die Einheit bekommt wegen Bauherren-Forderung 2 bauliche FRWege. Das Anleitern ist an anderen Stelle nicht machbar (Vordach). Weitere Ebenen sind nicht vorgesehen. Ich werden aber nochmals darauf hinweisen, dass das Anleitern an der Terrasse ausreicht. Wobei ich aufgrund der Personenzahl (9P am Grenzwert der Leiterrettung) die Treppen schon sinnvoll finde.
clammer:
Den Vergleich habe ich hier nur rein parametrisch (Personenzahl, Nutzerwechsel) anstellen wollen. Die Nutzung ist hier bereits aufgrund der großen Verweildauer (Ortskenntnis) anders.
Brandsicherh:
Ja, es werden nicht zielgerichtet Behinderte Personen ausgewählt. Behinderte werden aber auch nicht ausgeschlossen. Also ist eine Wahrscheinlichkeit des Auftretens auch behinderter Personen wie in Wohnungen zu erwarten.
mattes:
Die Nutzung ist keine Tarnung. Ich achte schon darauf, dass die Nutzung sinnvoll beschrieben ist. Im Konzept steht dann auch: kein überdurchschnittlicher oder ausschließlicher Beleg mit körperlich oder geistig Behinderten. Ich weise auch den Bauherrn auf die Konsequenzen einer falschen Beschreibung im Konzept hin.
Es ist in jedem Fall ein "Gemeinschaftlicher Personenkreis". Es ist sicher auch irgendwie familiär, natürlich nicht im Sinne der Repro.
Die Leute nutzen die Wohnung (WC, Aufenthalt, Küche) gemeinsam, verbringen ihren Tag weitestgehend gemeinsam. Nur die Schlafräume sind den einzelnen Personen zugeordnet. Ich würde das mit einer Studenten-WG vergleichen. Da gibt es auch Ein- und Mehrbettzimmer, die sich um gemeinsame Funktions- und Aufenthaltsräume gliedern. Ich habe das inzwischen mit dem Bauamt besprochen und Konsens gefunden.
Vielen Dank für Ihre Kommentare.
Gruß Arnulf