Hallo Zusammen,
nach IndBauR sind nichttragende Außenwände und Außenwandbekleidungen, nichttragende Außenwände und Außenwandbekleidungen einschließlich der
Dämmstoffe und Unterkonstruktionen bei Industriebauten mit einer Grundfläche von mehr als 2 000 m? aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen herzustellen.
Gilt dies auch für die Fugen zwischen Sandwichpanellen usw.?
z.B. die Fugen der einzusetzenden Fenster?
Meiner Ansicht nach, muss die ganze Außenfassade den Nachweis B1 erfüllen.
Bin auf Ihre Meinungen gespannt.
Gruss Vaya