bei einer Mittelgarage, 100 bis 1.000 m?, oder einer Großgarage > 1.000 m?, gibt es ja nicht nur Stellplätze, die nahe an einem Ausgang liegen und da braucht mn schon 2 Ausgänge ins Freie oder einen Treppenraum.
N u r der seltene Fall, daß alle Stellplätze so nahe am Ausgang ins Freie liegen, daß alle kleiner 10 m weit haben, n u r der zählt.
Wenn das nicht zu ebenr Erde ist, würde ich es deutlich vermerken, daß hier ein Treppenraum zum Freien führt, nicht noch in ein Haus hinein sondern über die mit Wänden versehene Treppe direkt raus und die Bauaufsicht darauf ansprechen. es spricht nichts dagegen, das "Freie" als unmittelbaren Ausgang zu sehen UND über einen Treppenraum direkt raus. Aber nicht noch in ein Haus hinein. mfg Schächer